OECD-Mindessteuer ist eine Chance für KMUs

Vom Nutzen einer hohen Standort-Attraktivität

Die 2023 vom Souverän angenommene OECD-Mindeststeuer-Vorlage ist relevant, da sie die Standort-Attraktivität der Schweiz betrifft. Es wäre höchst unklug, die in jedem Fall anfallende Steuer nicht im Inland für die eigene Standortförderung zu nutzen.

Die OECD-Reform sieht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für internationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro vor. In der Schweiz betrifft das gut 200 inländische Unternehmen und etwa 2'000 ausländische Tochtergesellschaften.

Mehr Mittel für attraktive Rahmenbedingungen

Die Ergänzungssteuer führt zu mehr Mittel für Bund und Kantone, die als Kompensation zur höheren Steuer in die Standortförderung gesteckt werden können. Der Bund rechnet mit 1 bis 2,5 Mrd. Franken pro Jahr. Leistungen des Service Public können so gesichert bzw.  ausgebaut werden, und damit die attraktiven Rahmenbedingungen auch für die KMU.

Nicht nur jene Tiefsteuerkantone erhalten mehr Geld, die bisher weniger als 15 Prozent Steuern bei den grossen ausländischen Unternehmen erhoben haben und nun mehr Geld einnehmen, sondern auch jene Kantone, welche die grossen internationalen Unternehmen bereits höher besteuern und daher keine Mehreinahmen erhalten. Über den Nationalen Finanzausgleich NFA können sie trotzdem profitieren.

Einnahmen gehören in die Standortförderung

Voraussetzung ist, dass die neuen Einnahmen tatsächlich in die Standortförderung fliessen. Das liegt auch in der Logik des vom Parlament beschlossenen Verteilschlüssels: 25 Prozent der Mehreinnahmen gehen an den Bund, 75 Prozent an die Kantone. Weil diese für die Standortattraktivität zuständig sind, ist es richtig, dass sie auch den grösseren Anteil erhalten. Das vorgeschlagene System wahrt in diesem Sinne die Handlungsfreiheit der Kantone und damit den interkantonalen Steuerwettbewerb, ein wesentliches Element des Steuerförderalismus. Davon profitieren die KMU ebenfalls.

Stefan Wyer | KMES Partner