Politur gegen die Vergesslichkeit

Der noch amtierende Bundesanwalt Michael Lauber hat zweifellos einen nervenaufreibenden Job. Das liegt nicht nur an Lauber selbst, es liegt auch seines an seiner Funktion und auch ein wenig am Parlament. Bundesanwälte müssen viel aushalten. Vor allem an Kritik. Denn sie sollen für uns Bürgerinnen und Bürger kriminelle und gesetzeswidrige Taten aufdecken und diese im Sinne unseres Rechtsstaates vor Gericht bringen. Das dies nicht immer einfach ist, beweist die Erfolgsquote der bundesanwaltschaftlichen Verfahren vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Auch deshalb hat Bundesanwalt Lauber ein Imageproblem. Aber eben nicht nur deshalb.

Bereits seine Vorgänger mussten leiden in Bezug auf ihre Reputation untendurch und wussten sich dabei unvorteilhaft in Szene zu setzen. Frau del Ponte war viel zu knorrig für den Bundesrat, Herr Roschacher zu egomanisch für Justizminister Blocher und der akkurate Herr Beyeler wurde von der demagogischen Gebetsmühle Mörgeli und der Passivität des Parlaments versenkt. In Bezug auf die öffentliche Wahrnehmung haben sie alle etwas gemeinsam: Sie haben sich schlecht verkauft. Imagepflege? Etwas, das die Protagonisten allesamt falsch verstanden haben.

Nun ist – und das mag in unserer übermediatisierten Zeitperiode erstaunen – auch der amtierende Bundesanwalt völlig ins Abseits geraten. Einerseits tappte er in die Falle der mit allen Wassern gewaschenen Funktionären des Fussballs. Doch damit nicht genug: Er konnte sich an die Gespräche im Nachhinein nicht einmal mehr erinnern. Irritierend. Anderseits lässt er sein Image vor einer immer unwahrscheinlicheren Wiederwahl von einer PR-Agentur polieren. In den Medien wurde bekannt - durch wen auch immer - dass dieses PR-Mandat von ihm privat bezahlt werde.

Hey hallo? Privat bezahlt? Ein PR-Mandat für die Wiederwahl eines Bundesanwalts? Das geht nicht! Denn mit einem privaten Mandat an eine PR-Agentur entzieht Bundesanwalt Lauber diese nur für ihn persönlich aufgesetzten Image-Aktivitäten komplett der Kontrolle durch die politische Aufsicht, also jener durch das Parlament. Das Parlament verdient hier deutlich mehr Respekt, muss im Gegenzug aber auch dafür besorgt sein, dass wieder Ordnung in das ramponierte Amt in Bern zurückkehrt.

Der Job des Bundesanwalts ist bedeutend. Für uns alle. Mediokre Arbeit und dazu noch unprofessionelle Kommunikation über diese Arbeit ist gefährlich. Bundesanwälte müssen still, schnell und zielgerichtet arbeiten. Dies nicht im Stil von Fernseh-Krimis, sondern nach den vorgeschriebenen hohen berufsethischen Standards. Man ist geneigt zu behaupten, dass dies vielleicht die einzige Funktion im Staat ist, bei welcher keine Eigen-PR zulässig sein sollte.

Im Lichte der jüngeren Geschichte wäre die Bundesanwaltschaft also gut beraten, der Öffentlichkeit und dem Parlament die eigenen Tätigkeiten mit einer gescheiten Kommunikation immer wieder zu erklären. Dies allerdings, hat im Rahmen eines transparenten und formell erteilten PR-Mandats zu geschehen. Private Initiativen, wie die aktuelle von Herrn Lauber, einzig zum Zweck der Wiederwahl des Bundesanwalts, schaden dem Ansehen der Funktion Bundesanwalt und destabilisieren die Glaubwürdigkeit des Amtes als Ganzes.